Supervision & Coaching
im Raum Nürnberg

Berater*innen finden

Schneller Überblick

Gemeinsamkeiten und Unterschiede: Mediation versus Supervision & Coaching

Im Rahmen meiner Masterarbeit „Mediation in der ambulanten Hospizarbeit: Eine Bedarfserhebung“ habe ich mich auch mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den Beratungsformen Supervision und Coaching in Abgrenzung zur Mediation als Konfliktlösungsverfahren beschäftigt. Ich stelle im Folgenden eine Zusammenfassung meiner Recherche vor ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Mediation ist eine Methode zur außergerichtlichen Streitschlichtung und Konfliktbewältigung zwischen zwei oder mehreren Streitparteien (Mediand*innen) mit Hilfe eines neutralen Dritten (Mediator*in). Das Verfahren und das Tätigkeitsprofil von Mediator*innen sind durch das Mediationsgesetz1 vom 12. Juni 2012 geregelt. Eine vergleichbare gesetzliche Regelung gibt es für Supervision und Coaching bisher nicht. Doch setzt sich die Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv) seit ihrer Gründung 1989 für die Qualität und Weiterentwicklung von Supervision und seit 2016 auch für Coaching ein. So schreibt sie zur Zertifizierung bestimmte Voraussetzungen und Aufnahmebedingungen im Verband vor.

Das Mediationsverfahren hat einen strukturierten Ablauf in mehreren aufeinander aufbauenden Phasen, während Supervision und Coaching überwiegend prozessorientiert arbeiten. Wie bei der Mediation mit dem Mediationsvertrag wird auch für die anderen Beratungsleistungen in der Regel vorab ein (schriftlicher) Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen. Dort werden die wichtigsten Rahmenbedingungen, wie die wechselseitigen Rechte und Pflichten, miteinander vereinbart. Als Grundvoraussetzung für die Durchführung einer Mediation sind die fünf Grundprinzipien Neutralität, Selbstverantwortlichkeit, Freiwilligkeit, Informiertheit und Vertraulichkeit von großer Bedeutung, die im Mediationsgesetz explizit benannt werden. Anhand dieser Prinzipien lassen sich die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Supervision und Coaching gegenüber der Mediation gut herausarbeiten:

Die Neutralität von Mediator*innen ist verpflichtend, indem sie gegenüber den Mediand*innen allparteilich und dem Inhalt gegenüber neutral bleiben und kein Entscheidungsrecht besitzen. Bei nachweisbarem Verlust der Neutralität kann es zu einem Tätigkeitsverbot kommen. Die Neutralität in diesem Sinne ist bei Supervision und Coaching nicht ausdrücklich festgelegt. Inhaltliche Neutralität ist auch hier wünschenswert, da die Klient*innen selbstverantwortlich ihre Themen einbringen und lösen sollen. Dabei obliegt den Beratenden die Prozesssteuerung.

Ähnlich ist es bei der Selbstverantwortlichkeit: Die Mediand*innen verhandeln die Ergebnisse eigenverantwortlich. Die Mediator*innen tragen Verantwortung für ein faires Verfahren sowie für eine die Mediation bzw. Mediand*innen unterstützende Gesprächsleitung.

Auch in Supervision und Coaching sind die Klient*innen inhaltlich für die Themen und Handlungen selbstverantwortlich. Doch können die Beratenden, wenn sie es für sinnvoll erachten, freier agieren und intervenieren als Mediator*innen. Letztere haben ausdrücklich keine Entscheidungsbefugnis, es würde dem Auftrag zuwiderlaufen. Supervisor*innen und Coaches haben in der Regel auch keinen Entscheidungsauftrag. Es kann jedoch von den Kund*innen gewünscht sein, dass Richtungen vorgeschlagen werden. Das würde dem Grundauftrag nicht widersprechen.

Die Freiwilligkeit in der Mediation bedeutet, dass jede Konfliktpartei ohne Zwang oder Druck für sich entscheidet, ob sie an der Mediation teilnehmen will. Die Mediation kann somit auch jederzeit abgebrochen werden, ohne dass den beteiligten Parteien dadurch Nachteile entstehen. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu den anderen beiden Formaten. Denn die Teilnahme an den Beratungssitzungen ist nicht immer freiwillig, sondern kann von Vorgesetzten oder dem Träger einer Einrichtung als regelmäßiges Angebot verpflichtend sein. Das hat starke Auswirkungen auf die Bereitschaft und auch auf die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmenden und wäre in der Mediation ein klarer Ausschlussgrund.

Die Informiertheit bedeutet, dass alle beteiligten Konfliktparteien ausreichend informiert über das Verfahren, die Sachlage des Konfliktes und die Aufgaben von Mediator*innen sind und sich bei Bedarf weitere Informationen durch externe Beratung beschaffen können. In Supervision und Coaching ist die allgemeine Informiertheit aller Beteiligten eine hilfreiche Unterstützung, weshalb jede*r Berater*in von sich aus dafür sorgen wird, dass zu Beginn das Verfahren und die eigene Rolle erklärt sowie das Thema benannt bzw. im besten Fall mit den Kund*innen erarbeitet wird. Doch ist es nicht gesetzlich geregelt und somit keine Voraussetzung für die Durchführung einer Sitzung.

Die Vertraulichkeit ist in allen drei Formaten eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Beteiligten und ihre Kooperation. In der Mediation ist die Verschwiegenheitspflicht durch § 4 im Mediationsgesetz geregelt. Im Falle von Gerichtsverfahren haben Mediator*innen Aussageverweigerungsrechte, je nach gesetzlicher Sachlage. Es gibt ausdrücklich geregelte Ausnahmen wie die Offenlegung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder zum Schutz des Kindeswohls, die die Mediator*innen von der Verschwiegenheitspflicht entbinden können. Bei strafrechtlichen oder arbeitsrechtlichen relevanten Themen, die in Supervisions- oder Coaching-Sitzungen auftauchen, besprechen die Beratenden diese mit den Auftraggebern, um das weitere Vorgehen abzustimmen. So steht es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der DGSv.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es neben vielen Gemeinsamkeiten einige Unterschiede gibt. Die Mediation zeigt eine stark strukturierte Vorgehensweise, während Supervision und Coaching vorwiegend prozessorientiert arbeiten. Mit Blick auf die Ziele und Themen kann man die Mediation als eine Art Krisenintervention sehen, die akut bei Konflikten eingesetzt wird. Supervision und Coaching sind dagegen mehr auf die längerfristige Begleitung und Persönlichkeitsentwicklung der Klient*innen ausgerichtet. Durch das Mediationsgesetz sind viele Handlungsbereiche von Mediator*innen klar geregelt. Bei Supervision und Coaching können die Beratenden weitaus freier agieren. Dies hängt von dem Rollenverständnis und der Haltung der beratenden Person bzw. Mediator*in ab. Wesentlich bleibt, dass die Grenzen zwischen den Verfahren auf dem Beratungsmarkt fließender geworden sind. Dadurch besteht einerseits die Möglichkeit, dass potenzielle Kund*innen nicht einschätzen können, welches Format für sie und ihre Themen am geeignetsten ist. Andererseits können sich die Formate ergänzen, wenn es Sinn macht. Entsprechende Aufklärung wäre in beiden Fällen hilfreich und sinnvoll.

Johanna Küppers-Perna
November 2021


1 MediationsG vom 12. Juni 2012, Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (https://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/BJNR157710012.html).